Der Hund wird bei der Baujagd angeschossen
 

 

 



 

 



 

 


Anfang Februar 2010 wird Alex junge
Hündin Uschi mit 6 Schrothagel getroffen.

Auf den Antrag an die Versicherung kommt folgende Antwort:

 

Sehr geehrter Herr …

in obiger Angelegenheit melden wir uns als Haftpflicht-Versicherer des Herrn … .
Das Unfallereignis haben wir unter dem o. a. Aktenzeichen registriert und bitten Sie dieses im künftigen Schriftwechsel unbedingt anzugeben.

Bedauerlicherweise wurde beim Jagen von Füchsen versehentlich Ihr Jagdhund von unserem Versicherungsnehmer getroffen.

Nach den Unfallverhütungsvorschriften darf ein Jäger ein Schuss zwar erst abgeben. wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. wobei die Gefährdung in diesem Sinne nach der Durchführungsanweisung nur dann gegeben ist, wenn Personen verletzt werden können. Vorliegend durfte unser Versicherungsnehmer nach den gegebenen Umständen davon ausgehen, dass durch die Abgabe des Schusses Personen nicht gefährdet werden.

Dass durch den Schuss Ihr Hund verletzt werden konnte, war für unseren Versicherungsnehmer nicht erkennbar. Die Verletzung des Hundes ist ihm deshalb nicht persönlich vorwerfbar

Mit der Verletzung des Hundes hat sich vielmehr das allgemeine jeder Jagd, bei der Hunde unangeleint treiben gelassen werden, immanente Risiko, dass ein Hund der sich in der Nähe der Jagdbeute befindet und getroffen werden kann, verwirklicht. Dieses Risiko geht jeder Jagdhundeführer durch die Teilnahme an der Jagd und das Losleinen seines Hundes bewusst ein. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Trier in einer Entscheidung vom 03.05.2005 (Az.. 1 S 8/05 LG TrIer) eine Haftung des Schützen bei dessen Schussabgabe ein Hund getötet wurde, verneint.

In Ihrem Fall sind wir jedoch entgegenkommenderweise bereit zumindest eine Teilschuld unseres Versicherungsnehmers zu unterstellen und haben deshalb 50% Ihrer Aufwendungen. somit also einen Betrag in Höhe von 876.47 EUR (Gesamtschaden 1 752.93 EUR einschließlich Ihrer Fahrtkosten) auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

 

 

 

 

 

   

Darauf hin schreibt Alex an die INTER Allgemeine Versicherung AG

Hier: Ihr Schreiben vom 02.03.2010

Sehr geehrter Herr ....,

in obiger Angelegenheit danke ich für Ihr Schreiben vom 02.03.2010, mit dessen Inhalt ich mich allerdings nicht einverstanden erklären kann.

Als Pressevertreter der Kreisjägervereinigung Ravensburg sind mir verschiedene Entscheidungen im Zusammenhang mit Schussverletzungen zum Nachteil eines Hundes bekannt. Neben der von Ihnen zitierten Entscheidung des Landgerichts Trier, gibt es verschiedene anders lautende Entscheidungen anderer Gerichte.

Ihr VN hat die schwerwiegende Verletzung meines Hundes fahrlässig herbeigeführt. Bei der Baujagd war ich selbst anwesend und habe den Unfallhergang beobachten können. Die Unfallstelle lag in einem Hanggelände, wobei 2 Röhren eines Baus mit dem Abstand von einigen Metern übereinander lagen. Nachdem mein später verletzter Hund eingeschlieft war, verließ ein Fuchs die untere Röhre und wollte in die obere Röhre wieder in den Bau zurück. Ihr VN hätte bei dieser Situation überhaupt keinen Schuss abgeben dürfen, da ihm bekannt war, dass mein Hund sich noch im Bau befindet und bei einer Schussabgabe auf die Röhren des Baus eine Gefahr für den Hund bestand. Es entspricht dem Sorgfaltsmaßstab, dass ein Fuchs erst ca. 15 bis 20 m von einer Röhre entfernt beschossen werden darf. Nachdem er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, hat er sich auch fahrlässig verhalten und haftet daher für den kompletten Schaden.

Ich sehe mich daher gezwungen, den nicht regulierten Teil meiner berechtigten Forderung gegenüber Ihrem VN einzuklagen. Einer außergerichtlichen Regelung sehe ich bis zum Ablauf des 20.03.2010 entgegen.
 

 

 

 

   

Kurze Zeit später schreibt mir Alex.............

Übrigens hat die Versicherung zwischenzeitlich die gesamte Summe überwiesen.

Uschi hatte am Sonntag Jugendprüfung, diese im 1. Preis und den Spurlaut eingetragen bekommen.

Wenn man bedenkt, was vor ein paar Wochen war, eine grandiose Leistung.