Wertermittlung eines Hundes im Versicherungsfall 2006

 

 


Rüde 9 Jahre    hohe Prüfungen    wird zur Zucht eingesetzt 
 

 

 

 


Sachverständiger für das Gebrauchshundwesen (JGHV)

Gemäß Beweisbeschluss des Amtsgerichts Norden vom 17. 3. 2006 soll in dem Rechtsstreit Janssen.- .................
Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers,

sein Rauhaardackel „Cesar", geboren am 2. 9. 1995, habe am 13. 2. 2004 einen Wert von 3.000,00 € gehabt.

Dazu soll nachfolgendes

Gutachten

erstattet werden, wobei gem. Beschluss des Gerichtes bei der Wertermittlung berücksichtigt werden soll, dass

- der Hund die Spurlautprüfung, die VP und die Stöberprüfung im Jahre 1996 mit jeweils höchster Punktzahl bestand;

- er die Bau- und Fuchsnatur und die Bau- und Dachsnatur bestand; er 1997 Suchensieger auf der Verbandsschweißprüfung wurde;

- er Ende 2003 mit 425 Arbeiten am Fuchs an der Spitze der Bodenjagdstatistik in Deutschland stand;

- er 60 Arbeiten am Dachs und 30 Deckakte vorzuweisen hatte und weitere Deckakte nicht mehr möglich waren;

- der Hund an einer chronischen Herzbeutelerkrankung mit Leberveränderung litt,

-  mit der Folge einer mechanischen Einschränkung der Herzreaktion; und

- dass der fragliche Hund in der Vergangenheit auch eine Verletzung am Augenlid erlitten hatte und das Auge seitdem leicht tränte.

 

 

 

 

 

1. Bewertungsmaßstäbe

Bei der Frage nach der Höhe eines Schadensersatzes bei Tötung eines Jagdhundes zu einem bestimmten Zeitpunkt ist zu unterscheiden zwischen dem Gebrauchswert und dem merkantilen Zuchtwert, die sich nach unterschiedlichen Kriterien richten.

 

A. Gebrauchswert

Bei der Bemessung des Gebrauchswertes sind die Leistungen eines Hundes zu berücksichtigen, die er zum Bemessungszeitpunkt im praktischen Jagdgebrauch zu erbringen in der Lage war und mit Wahrscheinlichkeit in der Zukunft noch erbracht hätte. Berücksichtigt werden somit in erster Linie die Fertigkeiten des Hundes, die durch Prüfungen nachgewiesen sind, und das Alter, das für die Leistungsfähigkeit und die noch bestehende Lebenserwartung und damit verbundene Gebrauchsfähigkeit von Bedeutung ist.

1. Prüfungen

Im Zuchtbuch ihrer. Rasse nicht eingetragene Jagdhunde sind mit Ausnahme einer Brauchbarkeitsprüfung, (Jagdeignungsprüfung) , nicht in der Lage, ihr Leistungsniveau auf Prüfungen nachzuweisen.

Im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragene Teckel können auf einer Reihe von Prüfungen geführt werden, die nach den Prüfungsordnungen des Deutschen Teckelklubs (DTK) abgehalten werden. (Die Prüfungen des Vereins für Jagd-Teckel - VJT können und müssen hier unberücksichtigt bleiben.) Bei diesen Prüfungen werden sowohl die Anlagen wie auch die Leistungen eines Hundes geprüft, z. T. Fertigkeiten auf nur ganz bestimmten Gebieten. Daneben können diese Teckel auf einigen Prüfungen laufen, die nach den Prüfungsordnungen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) abgehalten werden, den sogenannten Verbandsprüfungen.

Im einzelnen unterscheidet der DTK folgende Prüfungen:

a) Baueignungsprüfung: Unter diesem Namen wird am Kunstbau eine Ertüchtigungsübung mit lebenden Füchsen oder Dachsen abgehalten mit dem Zweck, die Eignung des Teckels für die Arbeit unter der Erde festzustellen. Sie dient tierschützerischen Belangen und läßt daneben züchterisch wichtige Schlüsse auf das Wesen des Hundes zu. Bei Bestehen der Übung wird das Leistungszeichen Bh FK oder Bh DK (Fuchs oder Dachs) erteilt.

b) Arbeit am Naturbau: Bei passenden Gelegenheiten kann der Teckel anläßlich der praktischen Jagdausübung sein Vermögen zur Bauarbeit im Naturbau zeigen. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann ihm für eine derartige Leistung das Leistungszeichen BhFN, BhDN verliehen werden.

c) Spurtlautprüfung: Sie ist eine reine Anlagenprüfung, bei der der lockere Hals sowie sein Spurwille und seine Spursicherheit auf der Hasenspur geprüft werden. Bei Bestehen wird das Leistungszeichen Sp. erteilt.

d) Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte: Sie dient der Feststellung für die Nachsuche auf Schalenwild geeigneter Hunde. Sie erfolgt auf 1000 - 1200 m langen übernächtigen künstlichen Wundfährten. Es wird das Leistungszeichen SchwhK vergeben.

e) Schweißprüfung auf natürlicher Wundfährte: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die anläßlich der praktischen Jagdausübung gezeigte Arbeit auf einer natürlichen Rotfährte leistungsbewertet werden mit der Vergabe des Leistungszeichens SchwhN.

f) Stöberprüfung: Im Rahmen dieser Prüfung hat der spurlaute Teckel seine Eignung als Stöberhund beim praktischen Jagdbetrieb unter Berücksichtigung seiner Anlagen und des anerzogenen Gehorsams zu beweisen. Er kann das Leistungszeichen St. erringen.

g) Auf der Vielseitigkeitsprüfung werden neben einigen „Abrichtefächern" die Fächer Schweißarbeit, Spurlaut und Stöbern geprüft, wobei die Anforderungen bei der Schweißarbeit geringer sind, als bei der Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte, die der Stöberprüfung ebenfalls. Es wird das Leistungszeichen Vp. vergeben. Im freiwilligen „Wassertest" hat der Teckel aus tiefem Wasser eine tote Ente ans Ufer zu holen.

 

Mit Ausnahme der Bewertung seiner Baueignung (a) kann der Teckel die Prüfungen auch im Alter von weniger als 12 Monaten ablegen und erhält sodann zum Leistungszeichen den Zusatz „J".

 

An Verbandsprüfungen kommen für den Teckel in Betracht:

h) Verbandsschweißprüfung (VSwP) und Verbandsfährtenschuhprüfung (VFSP) : Zweck dieser Prüfungen ist die Feststellung besonders für die Nachsuche auf Schalenwild geeigneter Hunde aller Rassen und Schläge und sie erfolgt auf mehr als 20 oder 40 Stunden alten und mehr als 1000 m langen künstlichen Wundfährten.

J)

Prüfung am Raubwild: Diese ist nach dem Tierschutzgesetz vom 24. 11. 1933 und den geltenden Vorschriften untersagt und unterbleibt daher. Indessen kann die gelegentlich der praktischen Jagdausübung festgestellte Raubzeugschärfe unter bestimmten Voraussetzungen bewertet werden, sie wird u. U. vom Stammbuchführer des JGHV bescheinigt.

In Ausnahmefällen können Teckel auf der Verbandsprüfung nach dem Schuß (VPS) laufen. Die VPS ist eine Leistungsprüfung und dient der Feststellung der Brauchbarkeit der für den vielseitigen Jagdbetrieb bestimmten Jagdhunde; sie ist nicht typisch auf einen Teckel zugeschnitten.

 

Die auf den Prüfungen nachgewiesen Qualifikation ist nicht unbedingt identisch mit dem Leistungsniveau des Hundes in der den Prüfungen nachfolgenden Praxis. Der Hund kann besser sein, als auf der Prüfung nachgewiesen, sei es beispielsweise, daß er auf einer Prüfung ein „Formtief` hatte oder späterhin weitergehende Vollkommenheit erreichte. Andererseits können die Leistungen späterhin auch nicht mehr denen auf einer Prüfung entsprechen, etwa wenn der Hund von einem erfahrenen Abrichter geführt und an einen unerfahrenen Jäger verkauft worden ist, oder nach den Prüfungen nur noch sporadisch geführt wird und ihm das ihm Anerzogene und von ihm Gelernte fremd wird, oder er auch die erforderliche körperliche Kondition verliert.

Wie hoch der Gebrauchswert zu veranschlagen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Prüfungen der Hund mit welchem Ergebnis abgelegt hat. Dabei sind vor allem die Leistungsprüfungen zu berücksichtigen und die gegebenenfalls nachgewiesene Härte im Bau oder am Raubwild, die wesentliche Rückschlüsse auf das Vermögen des Hundes zulässt , krankes Wild zur Strecke zu bringen. Jeglicher Leistung geht eine mehr oder weniger umfangreiche Dressur und Abführung voraus, wobei die Leistungen auf einem bestimmten Gebiet vielfach voraussetzen, daß der Hund zunächst auf anderen Gebieten firm ist. So entspricht beispielsweise das Vermögen des Hundes, der die VP bestanden hat, einer Schweißfährte zu folgen, nicht dem Können eines Jagdhundes, der erfolgreich auf Schweißprüfungen des DTK oder einer VSwP gelaufen ist.

Dennoch bedarf es bei entsprechender Veranlagung weniger Arbeit, einen VP-Hund auf eine Schweißprüfung oder VSwP vorzubereiten als einen völlig ungeübten Hund, denn der erstere bedarf nur noch der Vervollkommnung, letzterer einer Grund- und Gehorsamsabführung und der Einarbeitung auf der Fährte von Beginn an. Ähnlich verhält es sich bei den anderen Leistungsprüfungen untereinander.

Davon ausgehend, kann ein Hund, der eine VP bestanden und eine Baueignungsbewertung erhalten hat, als derjenige bezeichnet werden, der bei sachgemäßer Führung den Anforderungen der Praxis als Teckel allgemein in allen Fächern gewachsen sein sollte und das Fundament bietet, auf dem auf weitere spezielle Leistungsprüfungen hin gearbeitet werden kann.

Der Weg zu einer erfolgreichen Prüfung ist je nach Können des Abrichters und den speziellen Gegebenheiten der Unterhaltung etc. verschieden lang und aufwendig. Ein Weg wäre es daher, bei der Gebrauchswertfestsetzung auszugehen von den durchschnittlichen Kosten, die erforderlich sind, einen „fertigen" Hund zu „produzieren".

Eine Berechnung der Produktionskosten" für einen Vorstehhund, (mit -.der „Meisterprüfung" VGP) ist von Tabel') und Seusterz) vorgenommen worden. Beide Autoren kommen 1973 bei einem etwa zweijährigen Hund auf eine Summe von etwa 3.500,00 DM, Seuster bei einem Teckel auf etwa 2.200,00 DM. Diese Werte entsprachen etwa den damaligen Marktpreisen. Diese Beträge müssen für die Gegenwart der Marktsituation angeglichen, also erhöht werden?)

2. Alter

Bei der Festsetzung oder Schätzung des tatsächlichen Gebrauchswertes ist das Alter des Hundes zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses von Bedeutung.

Bei den „Produktionskosten" gehen Tabel'> und Seuster Z) von einem „etwa zweijährigen" Hund aus, die errechneten Werte dürften auch noch bei einem etwa dreijährigen Hunde zugrunde zu legen sein. Dieser hat zwar zwischenzeitlich noch einige Unterhaltungskosten verursacht, die indessen zurücktreten. Insbesondere aber hat der zweijährige Hund erst eine Jagdsaison (Herbst/Winter) mitjagen können, während der dreijährige eine weitere Saison gejagt hat und nun aufgrund der praktischen Erfahrungen und der Bewährung in der Praxis als fertiger Hund bezeichnet werden kann. Von diesem Zeitpunkt ab sind für die nun nachfolgenden Jahre vom angenommenen Höchstgebrauchswert jeweils Abschläge zu machen, deren Höhe sich nach der Lebenserwartung richtet und dem Umstande entsprechen, dass der Hund mit zunehmendem Alter auch weniger den ihm ursprünglich gestellten Anforderungen zu entsprechen in der Lage ist. Im Einzelfall ist zu berücksichtigen, dass es Rassen, Schläge und Individuen gibt, die besonders schnell oder langsam altem, daß ein Hund auf einem Spezialgebiet länger leistungsfähig sein kann als im Feld, Wasser und Wald allgemein und daß auch eine besonders bevorzugte und ausgeübte Jagd (etwa die Wasserjagd) einen Hund vorzeitig verschleißen kann. Ungeachtet dieser Besonderheiten des Einzelfalles kann davon ausgegangen werden, dass wegen der geringer werdenden Lebens- und Gebrauchserwartung der gesunde Hund bis zum 8. Lebensjahr etwa die Hälfte seines Wertes verliert, im 9. Und 10. Jahre etwas größere Abzüge zu machen sind pro Jahr als vorher und der Hund schließlich mit 12 Jahren keinen Gebrauchswert mehr hat. Die etwas größeren Abzüge im 9. und 10. Jahre finden ihre Begründung in dem in diesem Lebensabschnitt besonders augenfälligen Nachlassen der Kondition und Ausdauer, danach ist der Hund nur noch sehr bedingt einsatzfähig.')

Überdies sind von Einfluss die mit zunehmendem Alter immer größer werdenden Schwierigkeiten bei der Umstellung auf einen neuen Führer, wenn der Hund verkauft wird. Sie sind begründet in der psychischen Einstellung des Hundes zu seinem „Herrn" und dessen typischen Persönlichkeitsmerkmalen, die für den Hund diese Person prägen.

 

 

 

 

 
B. Zuchtwert

Der vom Gebrauchswert zu unterscheidende und gegebenenfalls zu diesem tretende merkantile Zuchtwert hängt grundsätzlich davon ab, ob der Hund nachweisbar gut vererbt hat (wobei für den Einsatz als Zuchttier die einfache Feststellung der „Zuchttauglichkeit" selbstverständlich Voraussetzung ist) und wie alt er wiederum ist. Vererben kann der Hund die besonderen phänotypischen Merkmale (sog. Form- und Haarwert) sowie die viel wichtigeren jagdlichen  Anlagen  wie etwa Nase, Schärfe, Laut und_ insbesondere Wesensmerkmale. Ausgehend von der Tatsache, dass es kein Rezept gibt, dass die Paarung zweier Suchensieger wiederum überdurchschnittlichen Nachwuchs ergibt und die Kenntnisse über die Vererbung der Vielzahl für die Jagd wesentlicher Eigenschaften und ihre Abhängigkeit untereinander und auch von den unerwünschten Eigenschaften noch sehr gering sind, lassen sich hinlänglich sichere Schlüsse auf die Eltern erst von den Verwandten, insbesondere den Kindern aus ziehen.

Nach den Zuchtordnungen der verschiedenen Zuchtvereine- und Verbände dürfen Rüden und Hündinnen in der Regel nur bis zu bestimmten Altersgrenzen zur Zucht verwandt werden, auch diese Bestimmungen beeinflussen den Zuchtwert.

Es darf allerdings in diesem Zusammenhang nicht der Zuchtwert im Sinne wertvollen Erbgutes verstanden werden, sondern der neben dem Gebrauchswert sich niederschlagende Zuchtwert ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Wert, den das Zuchttier für den Züchter noch gehabt hätte (Ertragswert). Es ist also fiktiv zu berechnen, was für „Nettoeinkünfte" die „Nutzung" des Hundes noch erbracht hätte, wenn ein Ersatztier nicht an die Stelle des getöteten treten kann.

Dabei sind die Aufwendungen dem Ertrag gegenüberzustellen, wobei für einen Rüdenbesitzer kaum besondere Aufwendungen entstehen, die „Produktion" von Welpen indessen für den Hündinnenbesitzer erhebliche Kosten verursacht.')

Bei Berechnungen im Einzelfall wäre es nun falsch, rein mathematisch für den Zuchtwert einer Hündin bei Zugrundelegung einer bestimmten Anzahl von Welpen durch Multiplizieren ein Ergebnis zu erzielen, und dies dem Gebrauchswert zuzuschlagen. Denn einmal würde dies bedeuten, dass man hypothetisch davon ausginge, dass die Hündin bei jeder Hitze - soweit die Zuchtordnung es erlaubt - belegt wird, komplikationslos eine bestimmte Anzahl von Welpen bringt und diese auch absetzbar sind.

Um diesen Risiken und Besonderheiten Rechnung zu tragen, erscheint es sinnvoll, grundsätzlich 1/3  % der rechnerisch noch möglichen Welpenzahl der Berechnung zugrunde zu legen und das Ergebnis dem Gebrauchswert zuzuschlagen.

Entsprechendes hat bei der Bewertung des merkantilen Zuchtwertes von Rüden zu gelten, denn auch ihre Zukunft ist mit Risiken behaftet und eine schematische „Hochrechnung" würde im Ergebnis nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen. Wie in vergleichbaren Fällen nimmt der Markt einen relativ hohen Abschlag auf einen Ertragswert vor. Dieser Risikoabschlag wird grundsätzlich bei der Hälfte der noch als wahrscheinlich extrapolierten Anzahl der Deckakte anzusiedeln sein.')

 

 

 

 

 

 
II. Bewertungsgrundlagen 

A. Gebrauchswert 

Unterlagen, nach denen entsprechend der unter I. entwickelten Maßstäbe der Gebrauchswert des getöteten Rüden bemessen werden kann, sind vom Geschädigten vorgelegt:

a) eine Kopie der Ahnentafel des getöteten „Nimrod's Cesar" - Zb. Nr. 95Z2771RJZw --des VDH/DT-Ki

Eintragung über die Schußfestigkeitsprüfung der Gruppe Ostfriesland im DTK vom 29. 3. 1996 (lt. Stempel auf Ahnentafel),

30. 3. 1996: Bei der Gruppe Oldenburg Spurlautprüfung bestanden mit 100 Punkten (I. Preis); das Leistungszeichen „Sp" verliehen,

d) 8. 6. 1996: Bei der Gruppe Ostfriesland Wassertest mit 32 Punkten bestanden,

e) 29. 9. 1996: Bei der Gruppe Ostfriesland Schweißprüfung bestanden mit 85 Punkten (I. Preis), es wurde das Leistungszeichen „SchwhK" verliehen,

12. 10. 1996: Bei der Gruppe Ostfriesland Vielseitigkeitsprüfung bestanden mit einer Gesamtpunktzahl von 280 Punkten (I. Preis), es wurde das Leistungszeichen „VP" verliehen,

g) 23. 11. 1996: Bei der Gruppe Emsland Stöberprüfung bestanden mit einer Gesamtpunktzahl von 100 Punkten (I. Preis), es wurde das Leistungszeichen „St" verliehen,

h) Eintragung in der Ahnentafel über den Erwerb der Leistungszeichen BhFN und BhDN - Beschlüsse vom 8. 10. 1996 und 30. 12. 1996 der Kommission,

i) 28. 7. 1997: Beim JGV Friesland-Wilhelmshaven e. V. Verbandsschweißprüfung mit 1. Preis bestanden.

j) Urkunde des DTK vom 2. 5. 1997 über die Verleihung des Titels Gebrauchssieger (mit „goldenem Eichenbruch" durch AG Weser-Ems am 7. 6. 1997, der silberne Eichenbruch" wurde am 12. 2. 1997 verliehen)

k) Bodenjagd-Statistik 2003. 

 

 

 

 

 
C. Zuchtwert

Der getötete Rüde war zuchttauglich. Nach den Angaben des Geschädigten war der Rüde 30- mal zur Zucht eingesetzt.

Der Rüde wurde mehrfach formbewertet:

15. 6. 1996: Lt. Eintragung auf der Ahnentafel erhielt er auf der Zuchtschau Sande den Formwert „sg/J".

20. 4. 1997: Lt. Eintragung auf der Ahnentafel wurde der Rüde auf der Internat. Ausstellung Oldenburg mit „sg 4" bewertet,

25. 5. 1997: Auf der Zuchtschau Ostermoordorf erhielt er die Note „vorzüglich",

31. 8. 1997: Auf der Landessiegerzuchtschau der AG Weser-Ems wird die Note -„vorzüglich l"- erteilt

                  und der Rüde gleichzeitig für eine Anwartschaft auf den Titel  „Deutscher Champion (VDH)" in Vorschlag gebracht.

 

 

 

 

 

 


Bemessung des Wertes 

A. Gebrauchswert

Bei der Bemessung des Gebrauchswertes ist davon auszugehen, dass der getötete Rüde jagdlich ausgebildet und auch eingesetzt wurde.

Das Attest der Schussfestigkeit sagt noch nichts über jagdliche Fähigkeiten aus, lediglich daß eine für die Jagd wesentliche Unempfindlichkeit besteht, zur jagdlichen Brauchbarkeit müssen weitere Eigenschaften und Verhaltensweisen treten. Die nachgewiesene Schußfestigkeit ist grundsätzlich Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen des DTK. Eine wesentliche Eigenschaft ist der Spurlaut, der in der Regel auch mit Fährtenlaut gekoppelt ist, eine unabdingbare Eigenschaft für das Stöbern, für die Nachsuche ebenfalls.

Nach einem Jahr etwa bewies der Rüde seine Schussfestigkeit und wurde sodann im selben Jahr zielstrebig auf allen Prüfungen des DTK mit großem Erfolg geführt. Die Spurlautprüfung, die Vielseitigkeitsprüfung sowie die Stöberprüfung absolvierte er jeweils mit der Höchstpunktzahl, beim Wesenstest wurde das Bringen mit gut (3) und bei der Schweißprüfung die Fährtensicherheit und der Fährten-/Finderwille ebenfalls mit gut (3) bewertet - Prädikate die an der Einschätzung des Hundes insgesamt als sehr gut nichts ändern. Seine Leistungsstärke auch bei der Bauarbeit beweist der Hund zunächst durch die Leistungszeichen BhFN und BhDN ebenfalls im Jahre 1996, sie wird unterstrichen durch die weit überdurchschnittliche „Lebensstrecke" des Hundes bei der Bauarbeit mit 471 gesprengten Füchsen lt. DTK-Statistik im Jahre 2003, wo hinzu nach Angaben des Geschädigten weitere Arbeiten kommen.

Die Qualität des Hundes fand im Jahre 1997 ihren Ausdruck in der Verleihung des Titels „Gebrauchssieger 1997" und der Verleihung des „Silbernen" und „Goldenen Eichenbruches" für diese hervorragenden Leistungen.

Der Geschädigte beließ es jedoch nicht bei diesen Prüfungsergebnissen, sondern führte den Hund auch auf einer Verbandsschweißprüfung, deren Anforderungen höher sind als die der Schweißprüfung des DTK. Allerdings wurde er nicht „Suchensieger" (vgl. Klageschrift), sondern rangierte mit einem I. Preis hinter einer DD-Hündin, was jedoch mit keinem Deut das letztendlich ausschlaggebende Prädikat „sehr gut" berührt. Die weiteren zwei auf der Prüfung geführten Hunde erhielten das Prädikat „ausreichend", kein Hund fiel durch!

Als Bauhund bewährte sich der Rüde besonders: Neben den Leistungszeichen BhFK und BhFN weisen die Auszeichnungen aus dem Jahre 1997 dies aus, der Rüde hatte hier seine Domäne.

Die Übersicht 2003 über die DTK-Bodenjagdstatistik weist nach der vom Geschädigten überreichten Unterlage 471 gesprengte Füchse aus. Einschließlich  weiterer Arbeiten am Dachs  (nach Bemerkungen des Geschädigten) dürfte der Hund damit über 500-mal erfolgreich im Bau gearbeitet haben, eine bemerkenswerte „Lebensstrecke", die ihn an die Spitze der Statistik stellte. Im Jahr 2003 arbeitete er noch 46- mal erfolgreich!

Es ist davon auszugehen, dass der getötete Hund an einer chronischen Herzbeutelerkrankung mit Leberentzündung litt mit der Folge einer mechanischen Einschränkung der Herzreaktionen. Nach dem veterinärmedizinischen Gutachten ist damit eine Disposition anzunehmen für ein Herz- und Kreislaufversagen auch bei einer psychischen und physischen Belastung im jagdlichen Einsatz.

Wie hoch diese Gefahr bei dem getöteten Hund einzuschätzen war, ist aus dem Gutachten nicht zu ersehen, die Erfolge bei der Bauarbeit des Jahres 2003 sprechen gegen die Annahme, dass der Hund tatsächlich extrem „gefährdet" war oder, bestimmte Symptome die jagdliche Verwendung eingeschränkt hätten.

Seit wann die erwähnte Disposition bestand, ist nicht festgestellt. Einen Einfluss auf die jagdliche Brauchbarkeit hat die Erkrankung offenbar nicht gehabt. Das gleiche gilt für die Verletzung am Augenlid, nach der das Auge leicht tränte. Anhaltende Reizungen können zu Konzentrationsstörungen führen mit für die Arbeiten negativen Begleiterscheinungen, wie beispielsweise bei einer Nachsuche. Im Bau werden auch gesunde Augen durch Staub und Schmutz fast regelmäßig gereizt, das führt zu keiner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Die Lidverletzung kann unberücksichtigt bleiben.

Aus alledem ergibt sich das Bild eines Hundes, der auf allen Gebieten von einem passionierten Führer ausgebildet, auf Prüfungen vorgestellt und in der Praxis geführt wurde, wobei die Arbeit unter der Erde offenbar im Vordergrund gestanden hat. Er war ein überdurchschnittlicher Gebrauchshund. 

Unter Berücksichtigung all dessen und des Alters von 8 1/2  Jahren ergibt sich ein Gebrauchswert von etwa

1.500,00 EUR

 

 

 

 


 

Zuchtwert

Zunächst ist bei der Ermittlung des Zuchtwertes davon auszugehen, daß die Voraussetzungen des § 252 BGB erfüllt sind, also beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen ein entgangener Gewinn (=wirtschaftlicher Zuchtwert) zu errechnen ist.

Des weiteren ist von Bedeutung, ob für den ermittelten Gebrauchswert ein nach Veranlagung zur Jagd und Zucht vergleichbarer, dem Alter des getöteten Rüden entsprechender RT.-Rüde erwerbbar war.

Dabei kommt es nicht darauf an, daß ein entsprechender Rüde deckungsgleiche Prüfungserfolge vorzuweisen hat wie der getötete, sondern daß das Leistungsbild und der Form- und Haarwert in ihrer Gesamtheit, in ihren wesentlichen Charakteristika ihm entsprechen.

Derartige Rüden werden auf dem Jagdhundemarkt nicht regelmäßig angeboten und sind und wären für den Geschädigten nicht  käuflich gewesen.

Auch durch den Kauf eines Welpen für die Entschädigung und Heranziehen eines jungen Hundes ist die Berücksichtigung eines Zuchtwertes nicht ausgeschlossen, denn ein im Frühjahr 2004 erworbener Welpe wäre erst züchterisch verwendbar zu einem Zeitpunkt, da der getötete Rüde nicht mehr zuchteinsatzfähig gewesen wäre.

Nach der Zuchtordnung des DTK ist für Rüden ein Höchstalter von 10 Jahren empfohlen (2.3. der Zucht- und Eintragungsbestimmungen im . ZEB-), es bestand mithin noch ein Zeitraum von etwa 17 Monaten für den Einsatz „Cesars" als Deckrüde.

Dabei ist zu berücksichtigen, daß Hündinnen in der Regel im Frühjahr und Herbst läufig werden und insbesondere die Herbstläufigkeit für die Zucht ausgenutzt wird, damit die Welpen in das kommende Frühjahr hineinwachsen.

Geht man davon aus, daß der Rüde seit dem Jahre 1998 zur Zucht verwandt worden ist, ergeben sich durch Extrapolation pro Jahr (30 : 6) fünf Deckakte.

Die Erkenntnisse der modernen Medizin belegen, daß mit zunehmendem Alter der Eltern die genetischen Defekte der Nachkommen deutlich mehr werden, mit fortschreitendem Alter steigen diese sprunghaft!) Vor diesem Hintergrund und bei der großen Anzahl jüngerer Deckrüden erscheint es unwahrscheinlich, daß der Rüde wie bisher zur Zucht verwandt worden wäre. Unter Berücksichtigung des oben Ausgeführten und der allgemeinen Risiken, zu denen in diesem Zusammenhang auch die Dispsition zu einem Herzversagen zählt, erscheint es angemessen, von einem entgangenen Gewinn für noch fünf Deckakte auszugehen. Bei einem Entgelt von 250,00 € pro Deckakt errechnet sich somit ein wirtschaftlich zu berücksichtigender Zuchtwert von

1.250,00 €

 

 Ergebnis

Nach Auswertung und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Kenntnisse errechnet sich am 13. 2. 2004 aus der Tötung des RTRüden „Nimrod's Cesar" ein Schaden von etwa

2.750,00 €

Ich versichere, das vorstehende Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet zu haben.

 

 

 

 

 

 


 


Geärgert habe ich mich, das  ich einmal Suchensieger bei der
Verbandschweißprüfung angegeben hatte, er es aber nicht war. 

Der Hintergrund, ich bekam damals ein Waidblatt für die beste Arbeit. Allerdings ist das immer für die beste Arbeit

innerhalb der Vereinsmitglieder und im Laufe der Zeit blieb dann Suchensieger im Kopf hängen.
 

Gefreut habe ich mich über die Sätze: Es ist fraglich, ob die Disposition für eine Herzerkrankung den Hund eingeschränkt hat.

Die Leistung auf der Baujagd spricht dagegen.    

Bei den Teckeln werden die Rüden durchaus auch über 10 Jahren noch zur Zucht eingesetzt.

Ob das gut ist, ist sicher fraglich.

Im Fall Cesar war es so, dass wir ja ganz im Norden liegen und viele den weiten Weg gescheut haben. 

Erst als er in der Statistik ganz oben war, wurden viele auf ihn aufmerksam.  

Die Deckakte lagen dadurch in den letzten Jahren erheblich höher als zu Anfang.