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Der altersbedingte Wertverlust liegt zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr
bei 10 %, d. h. bei achtjährigem Hund noch rund 50% des
ursprünglichen Wertes. Beim 12 Jahre alten Hunden liegt die Minderung
bei 100 %, d. h. ohne eine evtl. individuelle Wertbeurteilung ist ein
12-jähriger Hund ohne Marktwert.
Andere Schätzer gehen davon aus, dass erst ab dem 7. Lebensjahr
Abzüge zu machen sind.
Der Zuchtwert eines Hundes hängt davon ab ob ein
Hund gut vererbt hat, wobei natürlich die Zuchttauglichkeit
Voraussetzung ist. Er kommt zum Gebrauchswert dazu.
Simulierte Marktpreisermittlung durch
Dipl.-Ing. Reinhard Kahrs, Sachverständiger für
Wertermittlungsaufgaben oder auch
Bernd Hugenroth.
Alle Wertangaben bei Abschluss der Prüfung im Prädikat „sehr gut".
Kann der inzwischen zwei- oder dreijährige Hund nach
der Meisterprüfung (VGP) zur Jagd geführt werden, hat sich sein
Gebrauchswert nach Expertenmeinung verzehnfacht. Dies wird aber in der
Regel bei einem Versicherungsfall nicht berücksichtigt.
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